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Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

SO PRÄSENTIERT SICH DIE SITUATION HEUTE

Ausgangslage

Während der Amtsdauer 2018 – 2022 sind mit der Schaffung von neuen Sozialberatungsangeboten und dem Pilotprojekt «Quartierarbeit Weiherstras­se» wichtige Massnahmen eingeleitet und teilwei­se umgesetzt worden. Diese Massnahmen verfol­gen das übergeordnete Ziel, gesellschaftliche Teil­habe und Eigenverantwortung von Personen und Gruppen in prekären Situationen zu stärken.

In der Amtsdauer 2022 – 2026 sind diese Angebo­te weiterzuentwickeln und wirksam zu etablieren.

Die Freiwilligenarbeit wird auch zukünftig bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforde­rungen eine wichtige Rolle spielen. Nur mit einem gut funktionierenden Netzwerk kann der demogra­fischen Entwicklung begegnet und die alternde Bevölkerung auch in Zukunft betreut werden.

Vereine und Non-Profit-Organisationen leisten für den Zusammenhalt der Bevölkerung einen wichti­gen Beitrag. Sie bekunden teilweise Mühe, sich zu erneuern, genügend engagierte Mitglieder sowie Personen in Schlüssel– und Leitungspersonen zu rekrutieren.

 

DA WOLLEN WIR HIN - DAS SIND UNSERE ZIELE

Zielscheibe
Ziele 1

 

SO GELANGEN WIR ANS ZIEL

Massnahmen

VORGEHEN, MASSNAHMEN UND TERMINE

Realisierung und Betrieb eines «Begegnungs- und Beratungszentrums am Stadtgarten» für ältere Menschen in Effretikon (2025)

Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogram­mes KIP 3 (ab 2024). Verstärktes Angebot von Kursen zur Förderung der Grundkompetenzen (lesen, schreiben etc.) im Begegnungs- und Bera­tungszentrum am Stadtgarten (2025)

Überprüfung und eventuell Stärkung der Bera­tungsangebote für Familien. Berücksichtigung der kantonalen Entwicklungen im Kinder- und Jugend­hilfebereich und bei der Frühförderung (2023)

Evaluation des Pilotprojektes Quartierarbeit Wei­herstrasse. Entscheid über die Weiterführung und allenfalls Erweiterung mit einem kleinen Quartier­treffpunkt sowie eventuell genereller Ausbau des soziokulturellen Angebots (2024)

Überarbeitung und Erneuerung des Alterskonzep­tes 2024 – 2031 (2024)

Laufende Förderung und Koordination der Freiwil­ligenarbeit sowie Überprüfung der unterstützen­den Massnahmen (2024)

 

RAHMENBEDINGUNGEN

Privater Gestaltungsplan «Wohnen am Stadtgar­ten» 2022

Kantonales Integrationsprogramm KIP 3

Alterskonzept 2016 - 2023

Kantonales Kinder- und Jugendhilfegesetz (in Revi­sion)

Kantonales Zusatzleistungsgesetz

 

ZUSTÄNDIGKEIT

Ressorts
Bildung und Gesellschaft

 

MÖGLICHE SCHWIERIGKEITEN

Keine besonderen Schwierigkeiten detektiert

 

GESCHÄTZTER AUFWAND

Interner Aufwand rund 1'000 Stunden mit bestehenden Ressourcen plus 20 % Stellenpensumanpassung im Bereich Familie und Kind

Fr. 100'000.- (wiederkehrend) ab 2025 für Miete und Betrieb des «Begegnungs- und Beratungs­zentrums am Stadtgarten»

Fr. 30'000.- (wiederkehrend) ab 2024 für Ausbau der Kurse und Angebote zu Grundkompetenzen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms KIP 3

Fr. 100'000.- (wiederkehrend) ab 2025 bei positiver Evaluation des Versuchsbetriebs für definitive Einführung der soziokulturellen Angebote der Stadt (Quartierarbeit)

 

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