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Wahlanleitung

Panaschieren, kumulieren?
Sie verstehen Bahnhof? Wir fassen die wichtigsten Punkte hier für Sie zusammen.

GESCHÄTZTE STIMMBERECHTIGTE
SIE HABEN DIE WAHL!

 

WAHLUNTERLAGEN

Die offiziellen Wahlunterlagen erhalten Sie zusammen mit Ihrem Stimmrechtsausweis in Kalenderwoche 9 zugestellt. Begleitet werden diese Unterlagen durch ein separates Couvert mit Wahlwerbung der Ortsparteien, die für Stadtrat und Stadtparlament kandidieren. Pro Haushalt, in welchem stimmberechtigte Personen leben, erhalten Sie einen solchen Umschlag übermittelt.

 

SMARTVOTE

Eine zusätzliche Hilfe zur Wahl von Personen in den Stadtrat und das Stadtparlament stellt «Smartvote» dar. Vergleichen Sie dabei Ihre Präferenzen mit jenen der kandierenden Personen anhand von politischen Fragen. Aus einer grafischen Aufbereitung (Spinnennetzgrafik, sogenannte «Spider») lassen sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen ablesen. Den entsprechenden Link stellen wir Ihnen ab Februar hier zur Verfügung.

 

STADTPARLAMENT

Sie erhalten die für die Erneuerungswahl des Stadtparla­mentes gedruckten Wahllisten (Wahlzettel) in Kalenderwoche 9 zugestellt.

Das 36-köpfige Stadt­parlament wird anhand dieser Listen im Pro­porzwahlsystem (Verhältniswahlverfahren) gewählt.

 

ÜBERSICHT

 

LISTENNUMMER

 

BEZEICHNUNG

1

 

Schweizerische Volkspartei Illnau-Effretikon (SVP)

2

 

Sozialdemokratische Partei (SP)

3

 

FDP.Die Liberalen

4

 

Die Mitte

5

 

Grüne

6

 

Grünliberale Partei (GLP)

7

 

Evangelische Volkspartei (EVP)

8

 

Jungliberale Illnau-Effretikon (JLIE)

Bitte kontrollieren Sie das Set auf seine Vollständigkeit. Ihr Wahlrecht üben Sie mit lediglich einer dieser Listen aus. Das Einwerfen mehrerer Listen führt zu einer un­gültigen Stimmab­gabe.

 

PROPORZSYSTEM – KURZ ERKLÄRT:

Die Sitze im Parlament werden zunächst auf die Parteien und danach auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Mit Ihrer Wahl geben Sie nicht nur einer Kandidatin oder einem Kandi­daten eine Stimme («Kandidatenstimme»), sondern auch de­ren oder dessen Partei («Parteistimme»).

Wählen Sie eine der Listen (Wahlzettel) aus.
Sie haben damit nun fol­gende Möglichkeiten:

Sie können…

  • … die von Ihnen gewählte Liste unverändert abgeben;

Wenn Sie den vorgedruckten Wahlzettel unverändert las­sen, erhält die Partei so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zu­satzstimmen) aufgeführt sind.

oder
… die von Ihnen gewählte Liste wie nachstehend be­schrieben än­dern:

 

STREICHEN

Streichen

 

Wollen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten nicht wählen, können Sie diesen Namen streichen. Diese Per­sonen erhalten von Ihnen keine Kandidaten­stimmen.

WIE WIRKT SICH EINE STREICHUNG AUS?
Durch Streichungen leer gewordenen Zeilen gehen als soge­nannte «Zusatzstimme» an jene Partei, die im Kopf des Wahl­zet­tels genannt ist (Wahlzettelbezeichnung) – es sei denn, Sie schreiben einen anderen Namen hin.

BEACHTEN SIE:
Ihr Wahlzettel ist nur gültig, wenn mindestens ein Name auf­ge­führt ist. Streichen Sie alle Namen, ist der Wahlzettel ungül­tig.

 

KUMULIEREN

Kumulieren

Sie können Namen von Kan­di­datinnen und Kandidaten ein zweites Mal auf Ihren Wahl­zettel schreiben, sofern diese nicht bereits doppelt aufge­druckt sind.

Dazu schaffen Sie Platz, indem Sie andere Namen streichen, oder Sie benutzen gegebenenfalls eine leere Zeile. Mit dem Ku­mulieren geben Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten zwei Stimmen. Bitte erwähnen Sie immer Kandidatennummer und Kandidatennamen. Gänsefüsschen und Vermerke wie «dito» sind ungültig.

ALLERDINGS:
Kein Name darf mehr als zwei Mal auf Ihrer Liste genannt sein. Gesamthaft darf Ihre Liste nicht mehr Namen aufweisen, als sie Linien hat (36 Positionen).

WIE WIRKT SICH EINE KUMULATION AUS?
Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie kumulieren, die Sie also doppelt aufführen, werden von Ihnen zum Nach­teil der von Ihnen auf dem Wahlzettel gestri­chenen und der nur ein Mal ge­nannten Kan­didatinnen und Kandida­ten gestärkt. Dagegen hat das Kumulieren auf die Parteistimmen­zahl, die für die Ver­tei­lung der Sitze an die Parteien massgebend ist, keinen Ein­fluss.

 

PANASCHIEREN

Panaschieren

Sie können Kandidatinnen und Kandidaten von ande­ren Wahlzetteln auf Ihren Wahl­zettel übertragen. Dazu schaf­fen Sie Platz, in­dem Sie an­dere Namen streichen, oder Sie benut­zen gegebenenfalls eine leere Zeile. Auch hier gilt: Maximal 36 Positionen auf dem Zet­tel dürfen besetzt sein.

WIE WIRKT SICH EINE PANASCHIERUNG AUS?
Mit dem Panaschieren können Sie mehreren Par­teien und Kan­didatinnen und Kandidaten anderer Listen Stimmen geben.

Sie stärken dabei jene Partei, von welcher Sie Kandidatinnen und Kandidaten übernommen haben. Sie schwächen damit al­lerdings die von Ihnen gewählte Liste (Partei, die in der Kopf­bezeichnung genannt ist).

WICHTIG:
Sie dürfen nur Namen von Kandidatinnen und Kandidaten ein­setzen, die auf einen der Ihnen 8 zugestellten Lis­ten erwähnt sind. Stimmen für Kandidatinnen und Kan­didaten, die sich nicht für die Wahl ha­ben vorschlagen lassen, sind nicht gültig.

 

ÄNDERN DER WAHLZETTEL BZW. LISTENBEZEICHNUNGEN

Kopfbezeichnung

Sie können die Wahlzettel­be­zeichnung am Kopf der Liste durch eine andere er­setzen. Streichen Sie dazu Nummer und Bezeichnung eindeutig und ersetzen Sie sie durch eine Liste Ihrer Wahl. Sind Strei­chungen und Änderungen nicht eindeutig, gelten sie als nicht erfolgt. Wenn die Listennummer und die Listenbezeichnung nicht übereinstimmen, gilt die Listenbezeichnung.

 

BEACHTEN SIE:
Ihre Liste darf weniger Kandidatennamen ent­halten, als Ihnen Linien zur Verfügung stehen. Die leeren Linien und die durch Streichung leer gewordenen Linien zählen als sogenannte «Zu­satzstimmen». Sie gehen an jene Partei, die Sie als neue Wahl­zettelbezeichnung verwenden. Bei ausgefüll­ten Zeilen (oder gedruckten Namen, die Sie stehen lassen) ge­hen die Partei­stimmen weiterhin an die Partei der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.

Enthält eine Liste keine ein­zigen gültigen Kandidatinnen- bzw. Kandidatennamen, ist sie ungültig.

Das Wichtigste

 

STADTRAT

Der Stadtrat umfasst 7 Sitze.

Sie erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem Sie im oberen Teil (A.) die Mitglieder des Stadtrates und im unteren Teil (B.) das Stadtpräsidium wählen können

Sie müssen den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Sie können jede Person wählen, die in der Stadt Illnau-Effretikon stimmberechtigt ist. Bitte bezeichnen Sie die Personen, die Sie wählen, eindeutig. Sie können z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.

 

A. WAHL DER MITGLIEDER DES STADTRATES

Sie können höchstens 7 Personen in den Stadtrat wählen, wobei Sie jede Person nur ein Mal aufführen dürfen. Ihre Stimme für die Mitglieder des Stadtrates ist auch dann gültig, wenn Sie im unteren Teil (B.) keine Person als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsidenten wählen.
 

B. WAHL DES STADTPRÄSIDIUMS

Sie können nur 1 Person für das Stadtpräsidium wählen. Ihre Stimme für die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten ist nur gültig, wenn Sie diese Person auch oben (A.) als Mitglied des Stadtrates aufgeführt haben.

 

SCHULPFLEGE

Die Schulpflege umfasst 8 Sitze.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die offiziellen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf dem Beiblatt in Ihren Unterlagen aufgeführt. Sie müssen die Eintragungen auf diesem Zettel eigen­händig und handschriftlich vornehmen. Sie dürfen Kandidatinnen und Kandidaten nur ein Mal auf dem Zettel aufführen. Bitte bezeichnen Sie Kandidatinnen und Kandidaten eindeutig und so, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind.

 

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE

Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege umfasst 7 Sitze.

Sie erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem Sie im oberen Teil (A.) die Mitglieder der Kirchenpflege und im unteren Teil (B.) das Präsidium wählen können

Sie müssen den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Sie können jede Person wählen, die in der Evangelisch-Reformierten Landeskirche über Wählbarkeit verfügt. Die Person muss nicht in Illnau-Effretikon wohnhaft sein. Bitte bezeichnen Sie die Personen, die Sie wählen, eindeutig. Sie können z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.

 

A. WAHL DER MITGLIEDER DER KIRCHENPFLEGE

Sie können höchstens 7 Personen in die Kirchenpflege wählen, wobei Sie jede Person nur ein Mal aufführen dürfen. Ihre Stimme für die Mitglieder der Kirchenpflege ist auch dann gültig, wenn Sie im unteren Teil (B.) keine Person ins Präsidium wählen.
 

B. WAHL DES PRÄSIDIUMS

Sie können nur 1 Person für das Präsidium wählen. Ihre Stimme für die Präsidentin oder den Präsidenten ist nur gültig, wenn Sie diese Person auch oben (A.) als Mitglied aufgeführt haben.

 

BRIEFLICHE STIMMABGABE, STIMMABGABE AN DER URNE

Wie übermitteln Sie dem Wahlbüro Ihre Stimme? Was müssen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe beachten? Sie möchten Ihre Wahlzettel direkt bei der Urne einwerfen? Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, finden Sie hier.

 

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