Kopfzeile

Inhalt

Wahlanleitung

Das müssen Sie beim Wählen beachten.

GESCHÄTZTE STIMMBERECHTIGTE
SIE HABEN DIE WAHL!

 

WAHLUNTERLAGEN

Die offiziellen Wahlunterlagen erhalten Sie zusammen mit Ihrem Stimmrechtsausweis in Kalenderwoche 7 zugestellt. Begleitet werden diese Unterlagen durch ein separates Couvert mit Wahlwerbung der Ortsparteien, die für Stadtrat und Stadtparlament kandidieren. Pro Haushalt, in welchem stimmberechtigte Personen leben, erhalten Sie einen solchen Umschlag übermittelt.

 

SMARTVOTE

Eine zusätzliche Hilfe zur Wahl von Personen in den Stadtrat und das Stadtparlament stellt «Smartvote»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. dar. Vergleichen Sie dabei Ihre Präferenzen mit jenen der kandierenden Personen anhand von politischen Fragen. Aus einer grafischen Aufbereitung (Spinnennetzgrafik, sogenannte «Spider») lassen sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen ablesen. Den entsprechenden Link stellen wir Ihnen ab Februar hier zur Verfügung.

 

STADTPARLAMENT

Sie erhalten die für die Erneuerungswahl des Stadtparla­mentes gedruckten Wahllisten (Wahlzettel) in Kalenderwoche 7 zugestellt.

Das 36-köpfige Stadt­parlament wird anhand dieser Listen im Pro­porzwahlsystem (Verhältniswahlverfahren) gewählt:

LISTEN-NUMMER

BEZEICHNUNG

1

Schweizerische Volkspartei (SVP)

2

Sozialdemokratische Partei (SP)

3

FDP.Die Liberalen (FDP)

4

Die Mitte (Mitte)

5

Grüne Partei (Grüne)

6

Grünliberale Partei (GLP)

7

Evangelische Volkspartei (EVP)

8

Partei gegen Ausgrenzung –
Menschenwürde für alle (GAMFA)

9

JUSO Zürcher Oberland (JUSO ZO)

 

Leerer Wahlzettel

 

Bitte kontrollieren Sie das Set auf seine Vollständigkeit. Ihr Wahlrecht üben Sie mit lediglich einer dieser Listen aus. Das Einwerfen mehrerer Listen führt zu einer un­gültigen Stimmab­gabe.
 

 

Wählen Sie eine der vorgedruckten Listen (Wahlzettel) aus. Sie haben damit nun fol­gende Möglichkeiten:

Sie können…

… die von Ihnen gewählte Liste unverändert abgeben;
Wenn Sie den vorgedruckten Wahlzettel unverändert las­sen, erhält die Partei so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zu­satzstimmen) aufgeführt sind.

oder

… die von Ihnen gewählte Liste wie nachfolgend be­schrie­ben handschriftlich än­dern:

 

STREICHEN

Wollen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten nicht wählen, können Sie diesen Namen streichen. Diese Per­sonen erhalten von Ihnen keine Kandidaten­stimmen.

streichen

WIE WIRKT SICH EINE STREICHUNG AUS?
Durch Streichungen leer gewordenen Zeilen gehen als soge­nannte «Zusatzstimme» an jene Partei, die im Kopf des Wahl­zet­tels genannt ist (Wahlzettelbezeichnung) – es sei denn, Sie schreiben einen anderen Namen hin.

BEACHTEN SIE:
Ihr Wahlzettel ist nur gültig, wenn mindestens ein Name auf­ge­führt ist. Streichen Sie alle Namen, ist der Wahlzettel ungül­tig.

 

KUMULIEREN

Sie können Namen von Kan­di­datinnen und Kandidaten ein zweites Mal auf Ihren Wahl­zettel schreiben, sofern diese nicht bereits doppelt aufge­druckt sind.

kumulieren

Dazu schaffen Sie Platz, indem Sie andere Namen streichen, oder Sie benutzen gegebenenfalls eine leere Zeile. Mit dem Ku­mulieren geben Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten zwei Stimmen. Bitte erwähnen Sie immer Kandidatennummer und Kandidatennamen. Gänsefüsschen und Vermerke wie «dito» sind ungültig.

ALLERDINGS:
Kein Name darf mehr als zwei Mal auf Ihrer Liste genannt sein. Gesamthaft darf Ihre Liste nicht mehr Namen aufweisen, als sie Linien hat (36 Positionen).

WIE WIRKT SICH EINE KUMULATION AUS?
Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie kumulieren, die Sie also doppelt aufführen, werden von Ihnen zum Nach­teil der von Ihnen auf dem Wahlzettel gestri­chenen und der nur ein Mal ge­nannten Kan­didatinnen und Kandida­ten gestärkt. Dagegen hat das Kumulieren auf die Parteistimmen­zahl, die für die Ver­tei­lung der Sitze an die Parteien massgebend ist, keinen Ein­fluss.

 

PANASCHIEREN

Sie können Kandidatinnen und Kandidaten von ande­ren Wahlzetteln auf Ihren Wahl­zettel übertragen. Dazu schaf­fen Sie Platz, in­dem Sie an­dere Namen streichen, oder Sie benut­zen gegebenenfalls eine leere Zeile. Auch hier gilt: Maximal 36 Positionen auf dem Zet­tel dürfen besetzt sein.

panaschieren

WIE WIRKT SICH EINE PANASCHIERUNG AUS?
Mit dem Panaschieren können Sie mehreren Par­teien und Kan­didatinnen und Kandidaten anderer Listen Stimmen geben.

Sie stärken dabei jene Partei, von welcher Sie Kandidatinnen und Kandidaten übernommen haben. Sie schwächen damit al­lerdings die von Ihnen gewählte Liste (Partei, die in der Kopf­bezeichnung genannt ist).

WICHTIG:
Sie dürfen nur Namen von Kandidatinnen und Kandidaten ein­setzen, die auf einer der 9 vorgedruckten Lis­ten erwähnt sind. Stimmen für Kandidatinnen und Kan­didaten, die sich nicht für die Wahl ha­ben vorschlagen lassen, sind nicht gültig.

 

ÄNDERN DER WAHLZETTEL BZW. LISTENBEZEICHNUN­GEN

Sie können die Wahlzettel­be­zeichnung am Kopf der Liste durch eine andere er­setzen. Streichen Sie dazu Nummer und Bezeichnung eindeutig und ersetzen Sie sie durch eine Liste Ihrer Wahl. Sind Strei­chungen und Änderun­gen nicht eindeutig, gelten sie als nicht erfolgt. Wenn die Lis­tennummer und die Listenbezeichnung nicht übereinstimmen, gilt die Listenbezeichnung.

listenbezeichnung

BEACHTEN SIE:
Ihre Liste darf weniger Kandidatennamen ent­halten, als Linien zur Verfügung stehen. Die leeren Linien und die durch Strei­chung leer gewordenen Linien zählen als sogenannte «Zu­satz­stimmen». Sie gehen an jene Partei, die Sie als neue Wahl­zet­telbezeichnung verwenden. Bei ausgefüll­ten Zeilen (oder ge­druckten Namen, die Sie stehen lassen) ge­hen die Partei­stim­men weiterhin an die Partei der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.

 

Enthält eine Liste keine ein­zigen gültigen Kandidatinnen- bzw. Kandidatennamen, ist sie ungültig.

 

Die letzte Liste im Set ist leer. Sie können damit auch ei­nen Wahlzettel selber ausfüllen.

leere liste

Auf dem leeren Wahlzettel können Sie oben die Be­zeichnung und die Listen-Nummer Ihrer bevorzugten Partei hinschreiben. Unten notieren Sie die Nummern und Namen der Kandidieren­den, die Sie wählen möch­ten. Die Angaben zu den Kandidierenden finden Sie auf den übrigen vorgedruckten Wahlzetteln.

Schreiben Sie von Hand und gut leserlich: Sie müssen mindes­tens einen Namen einer kandidierenden Person aufführen – besetzen Sie höchstens 36 Positionen. Auch auf dem leeren Wahlzettel können Sie ku­mulieren und panaschieren.

Wenn Sie oben keine Parteibezeichnung und -nummer hin­schreiben, werden allfällige leere Zeilen keiner Partei zugerech­net. Diese Stimmen gehen verloren.

 

 

 

STADTRAT

Der Stadtrat umfasst 7 Sitze.

Sie erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem Sie im oberen Teil (A.) die Mitglieder des Stadtrates und im unteren Teil (B.) das Stadtpräsidium wählen können

Sie müssen den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Sie können jede Person wählen, die in der Stadt Illnau-Effretikon stimmberechtigt ist. Bitte bezeichnen Sie die Personen, die Sie wählen, eindeutig. Sie können z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.

 

A. WAHL DER MITGLIEDER DES STADTRATES

Sie können höchstens 7 Personen in den Stadtrat wählen, wobei Sie jede Person nur ein Mal aufführen dürfen. Ihre Stimme für die Mitglieder des Stadtrates ist auch dann gültig, wenn Sie im unteren Teil (B.) keine Person als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsidenten wählen.

B. WAHL DES STADTPRÄSIDIUMS

Sie können nur 1 Person für das Stadtpräsidium wählen. Ihre Stimme für die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten ist nur gültig, wenn Sie diese Person auch oben (A.) als Mitglied des Stadtrates aufgeführt haben.

 

BAUBEHÖRDE

Die Schulpflege umfasst 3 Sitze.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die offiziellen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf dem Beiblatt in Ihren Unterlagen aufgeführt. Sie müssen die Eintragungen auf diesem Zettel eigen­händig und handschriftlich vornehmen. Sie dürfen Kandidatinnen und Kandidaten nur ein Mal auf dem Zettel aufführen. Bitte bezeichnen Sie Kandidatinnen und Kandidaten eindeutig und so, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.

 

SCHULPFLEGE

Die Schulpflege umfasst 8 Sitze.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die über politischen Wohnsitz in der Stadt Illnau-Effretikon verfügt. Die offiziellen zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind auf dem Beiblatt in Ihren Unterlagen aufgeführt. Sie müssen die Eintragungen auf diesem Zettel eigen­händig und handschriftlich vornehmen. Sie dürfen Kandidatinnen und Kandidaten nur ein Mal auf dem Zettel aufführen. Bitte bezeichnen Sie Kandidatinnen und Kandidaten eindeutig und so, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in Ihren Unterlagen oder hier auf der städtischen Webseite.

 

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE

Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege umfasst 7 Sitze.

Die Stimmberechtigten der Evanglelisch-reformierten Kirchgemeinden erhalten einen Wahlzettel, auf welchem die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten bereits aufgedruckt sind. Die gesetzlichen Grundlagen schreiben diese Art des Wahlverfahrens vor. Sie unterscheiden sich zum Wahlverfahren bei den übrigen Behörden, wo ein leerer Wahlzettel verwendet wird.

Ihr Wahlrecht üben Sie mit dem zugestellten Wahlzettel aus. Wollen Sie die mit dem Namen vorgedruckte Person(en) wählen, lassen Sie den bzw. die Namen stehen. Möchten Sie einer oder mehreren Personen Ihre Stimme nicht geben, streichen Sie die entsprechende(n) Position(en) durch.

In die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Illnau-Effretikon wählbar, welches das 18. Altersjahr vollendet hat. Gemäss Art. 5 Abs. 3 der Kirchge­meindeordnung sind auch Mitglieder in die Kirchenpflege wählbar, die Mitglieder der Landeskirche sind, aber nicht in der Kirchgemeinde über politischen Wohnsitz verfügen.

Möchten Sie eine Person wählen, deren Namen nicht vorgedruckt ist, schreiben Sie diesen handschriftlich über die von Ihnen entsprechend gestrichene Position. Bitte bezeichnen Sie Kandidatinnen und Kandidaten eindeutig und so, dass keine Zweifel über ihre Identität möglich sind. Ihr Wahlzettel darf nicht mehr Namen von Personen enthalten, als Positionen zur Verfügung stehen. Überzählige Personen werden durch das Wahlbüro von unten her gestrichen.

Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie als Mitglied der Kirchenpflege wählen möchten, dürfen unter A. höchstens ein Mal genannt sein. Sie können für das Präsidium (B.) nur eine Person wählen, die gleichzeitig auch bei den Mitgliedern (A.) aufgeführt ist.

Alles Wissenswerte über die persönliche und die briefliche Stimmabgabe und Möglichkeiten zur Stellvertretung finden Sie auf der Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Weitere Informationen zur Stimmabgabe finden Sie auf der Rückseite Ihres Stimmrechtausweises oder auf

www.ilef.ch/abstimmungen/informationen oder www.ilef.ch/wahlen2026

Wie die Würfel fallen? Sie erfahren es im Ver­laufe des Sonntages, 8. März 2026. Wir be­rich­ten auf www.ilef.ch und auf den Sozialen Me­dien zu den Resultaten.