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Wegzug

Sie ziehen von Illnau-Effretikon weg? Bitte melden Sie uns dies innert 14 Tagen (max. 30 Tage im Voraus) persönlich beim Stadtbüro oder via eUmzugCH melden.

Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:


SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER

  • Meldebestätigung
  • Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich 1 Monat vor dem Wegzug beim Schalter des Bereichs Steuern melden. Anschliessend können Sie sich beim Stadtbüro abmelden.


AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER

  • Ausländerausweis, Pass oder Personalausweis
  • Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich 1 Monat vor dem Wegzug beim Schalter des Bereichs Steuern melden. Anschliessend können Sie sich beim Stadtbüro abmelden.

Die persönliche Abmeldung sowie die Abmeldung im Online-Schalter sind gebührenfrei.

Sie befinden sich im Menü Zuzug, Umzug, Wegzug. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Zuzug, Umzug, Umzug online melden

Adressauskünfte

Das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG legt die gesetzliche Grundlage dafür, wie über Adressauskünfte von und zu Privatpersonen sowie Unternehmen zu verfah…

Das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG legt die gesetzliche Grundlage dafür, wie über Adressauskünfte von und zu Privatpersonen sowie Unternehmen zu verfahren ist.


EINFACHE ADRESSANFRAGE

Liegt eine schriftliche Adressanfrage einer Privatperson oder einer Firma vor, werden folgende Daten bekannt gegeben:

Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
(§ 18 MERG, § 16 lit. a IDG)

Gebühr: Fr. 10.- (bei persönlicher Anfrage vor Ort im Stadtbüro Fr. 5.-)


ERWEITERTE ADRESSANFRAGE

Liegt einer schriftlichen Adressanfrage ein Interessennachweis bei (Kopien von Kreditkartenanträgen, Darlehensverträge, Verlustscheine usw.) werden weitere Personendaten bekannt gegeben:

Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
(§ 18 MERG, § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG)

Mit dem Interessennachweis kann ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Die anfragende Stelle kann nachweisen, dass es sich bei der Person offensichtlich um eine Kundin/einen Kunden handelt und die Personendaten benötigt werden.

Gebühr: Fr. 20.- (bei persönlicher Anfrage vor Ort im Stadtbüro Fr. 10.-)

Nächtliches Dauerparkieren

Nachts ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen gebührenpflichtig. Parkierverordnung Anmeldung nächtliches Dauerpa…

Nachts ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen gebührenpflichtig.

Parkierverordnung
Anmeldung nächtliches Dauerparkieren
Abmeldung nächtliches Dauerparkieren

Zugehörige Objekte