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Umzug

Sie ziehen innerhalb von Illnau-Effretikon um? Bitte melden Sie und den Umzug innert 14 Tagen (max. 30 Tage im Voraus) persönlich beim Stadtbüro oder via eUmzugCH.

Wir benötigen folgende Unterlagen:


SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER

  • Meldebestätigung
  • Mietvertrag (bei Untermiete den Untermietsvertrag oder eine Bestätigung der Verwaltung)


AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER

  • Ausländerausweis
  • Reisepass/Personalausweis
  • Mietvertrag (bei Untermiete den Untermietsvertrag oder eine Bestätigung der Verwaltung)

Für Schweizerinnen und Schweizer fallen keine Gebühren an.
Ausländerinnen und Ausländer bezahlen die Gebühr des Migrationsamtes des Kantons Zürich.

 

Sie befinden sich im Menü Zuzug, Umzug, Wegzug. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Zuzug, Wegzug, Umzug online melden

Datenschutz/Adresssperre/Datensperre

Einwohnerinnen und Einwohner können anhand eines schriftlichen Gesuches die Bekanntgabe ihrer Personendaten des Einwohnerregisters sperren lassen (§ 22 Gesetz über die Information und …

Einwohnerinnen und Einwohner können anhand eines schriftlichen Gesuches die Bekanntgabe ihrer Personendaten des Einwohnerregisters sperren lassen (§ 22 Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG).

Meldeformular Datensperre

Für eine Sperrung Ihrer Steuerdaten setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Steuern in Verbindung.

Nächtliches Dauerparkieren

Nachts ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen gebührenpflichtig. Parkierverordnung Anmeldung nächtliches Dauerpa…

Nachts ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen gebührenpflichtig.

Parkierverordnung
Anmeldung nächtliches Dauerparkieren
Abmeldung nächtliches Dauerparkieren

Zugehörige Objekte