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Waffenerwerbsschein

SIE MÖCHTEN EINE WAFFE KAUFEN?
Der Erwerb einer Waffe ist nicht ohne Weiteres möglich - Sie benötigen dafür eine Erlaubnis, den sogenannten «Waffenerwerbsschein». Das Bundesamt für Polizei fedpol legt fest, für welche Waffen Privatpersonen eine Bewilligung benötigen.

GESUCH WAFFENERWERBSSCHEIN
Sie dürfen nur mit einem Waffenerwerbsschein eine bewilligungspflichtige Waffe oder Teile einer Waffe kaufen. Das gilt für den Kauf bei einem Waffenhändler aber auch zwischen Privatpersonen. Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbscheins
 

VERBOTENE WAFFEN
Verboten sind halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin.
 

AUSNAHMEBEWILLIGUNG FÜR DAS SPORTLICHE SCHIESSWESEN
Ausnahmen sind möglich für Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler sowie Museen. Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen
 

INFORMATIONEN ZU VERBOTENEN WAFFEN
Bitte wenden Sie sich an das kantonale Waffenbüro, wenn Sie eine verbotene Waffe kaufen möchten.

Häufige Fragen betreffend die Anpassungen im Waffenrecht ab dem 15. August 2019.


VORGEHEN ZUR GESUCHSEINREICHUNG

Dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular ist eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass) beizulegen.

Das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein inklusive Beilagen können Sie im Onlineschalter einreichen. Für den postalischen Weg lautet die Adresse: Stadtpolizei Illnau-Effretikon, Rikonerstrasse 2, 8307 Effretikon. Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka zwei Wochen. Die Gebühr beträgt Fr. 50.-.

Weitere Informationen zum Waffenerwerbsschein erhalten Sie auf der Website des Bundes.

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