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Waffenerwerbsschein

SIE MÖCHTEN EINE WAFFE KAUFEN?
Der Erwerb einer Waffe ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Bundesamt für Polizei fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. legt fest, für welche Waffen Privatpersonen eine Bewilligung benötigen.
 

WAFFENERWERB
Wer eine Waffe erwirbt (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung usw.) muss immer über ein gültiges Erwerbspapier – wie einen Vertrag, einen Waffenerwerbschein oder eine Ausnahmebewilligung verfügen. Dies unabhängig, ob die Waffe in einem Geschäft oder von einer Privatperson erworben wird.

Beim kantonalen WaffenbüroExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie die verschiedenen Abgrenzungen und weitere Informationen.
 

VORGEHEN ZUR GESUCHSEINREICHUNG
Dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular ist eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass) beizulegen.

Das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein inklusive Beilagen können Sie im Onlineschalter einreichen. Für den postalischen Weg lautet die Adresse: Stadtpolizei Illnau-Effretikon, Rikonerstrasse 15, 8307 Effretikon. Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka vier Wochen. Die Gebühr beträgt Fr. 50.-.

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