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Privater Gestaltungsplan Rosenhof (Bahnhof Ost)

Bild: Visualisierung «Rosenhof» Nord-Ost, Florastrasse/Rosenweg-Unterführung, OMGprojekt AG, Winterthur

BEKANNTMACHUNG DES INKRAFTTRETENS DES PRIVATEN GESTALTUNGSPLANES ROSENHOF

Der Private Gestaltungsplan «Rosenhof» in Effretikon wurde vom Grossen Gemeinderat mit Beschluss vom 14. November 2019 und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0024/20 vom 6. April 2020 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 17. Dezember 2020 ist der Private Gestaltungsplan «Rosenhof» in Rechtskraft erwachsen. Der Private Gestaltungsplan «Rosenhof» tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.

14. Januar 2021
Stadtrat Illnau-Effretikon


GENEHMIGUNG PRIVATER GESTALTUNGSPLAN ROSENHOF

Der Grosse Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan «Rosenhof» in Effretikon mit Beschluss vom 14. November 2019 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0024/20 vom 6. April 2020 den privaten Gestaltungsplan «Rosenhof» genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 16. April bis 16. Mai 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie untenstehend zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

16. April 2020
Abteilung Hochbau

Beschluss des Grossen Gemeinderates vom 14. November 2019
Genehmigung Kanton vom 6. April 2020
Erläuternder Bericht
Revidierte Fassung Situation 1:500
Bestimmungen
Revidierte Fassung Schallschutzgutachten
Revidiertes Richtprojekt
Revidierter Bericht zu den Einwendungen


BEKANNTMACHUNG DER GENEHMIGUNG DURCH DEN STADTRAT

NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN ROSENHOF, EFFRETIKON
REVISION VOM 7. FEBRUAR 2020

Mit Beschluss vom 14. November 2019 genehmigte der Grosse Gemeinderat den privaten Gestaltungsplan Rosenhof, Effretikon, mit Datum vom 18. Juni 2019 (GGR-Geschäft-Nr. 2019/040).

Gleichzeitig wurde der Stadtrat ermächtigt, allfälligen aus dem Genehmigungs- und Rekursverfahren zwingend notwendigen Änderungen am Privaten Gestaltungsplan in eigener Zuständigkeit zuzustimmen.

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 20. Februar 2020 beschlossen (SRB-Nr. 2020-22):

Die Revision des Privaten Gestaltungsplans Rosenhof, Effretikon, vom 7. Februar 2020 wird genehmigt. Die Änderung betrifft die Vergrösserung des im Situationsplan eingezeichneten schematischen Bereichs der Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage, sodass eine Ein- und Ausfahrt näher am Einlenker Florastrasse/Brandrietstrasse ermöglicht wird.

Gegen diesen Beschluss kann kein Rechtsmittel erhoben werden.

27. Februar 2020
Stadtrat Illnau-Effretikon

Bericht zu den Einwendungen
Situationsplan 1:500


GENEHMIGUNG DES GROSSEN GEMEINDERATES

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 dem Grossen Gemeinderat das Geschäft zur Behandlung überwiesen.


EINWENDUNGEN ZUM PRIVATEN GESTALTUNGSPLAN ROSENHOF, EFFRETIKON

Beim Areal des privaten Gestaltungsplans Rosenhof, Effretikon, handelt es sich um das Baufeld D des Masterplans «Arealentwicklung Bahnhof Ost», welches im Besitz der OMGprojekt AG, Winterthur, ist. Die Grundeigentümerin beabsichtigt, auf dem Gelände zwischen der Brandrietstrasse, Florastrasse und dem Rosenweg eine Neuüberbauung zu realisieren, die rund 60 Wohnungen und 3‘000 m2 gewerblich genutzte Fläche umfasst. Aufgrund des Masterplanes ist die Grundeigentümerin verpflichtet, auf ihrem Grundstück am Rosenweg einen ca. 1‘000 m2 grossen Quartierplatz und eine Velostation mit rund 200 Abstellplätzen einzurichten sowie eine direkte Fuss- und Velowegverbindung zwischen der Brandrietstrasse und dem Rosenweg sicherzustellen.

Angestrebt wird eine bauliche Dichte von 6,5 m3/m2. Da in der Regelbauweise eine Erhöhung der Baumasse gegenüber der gültigen Zonenordnung nicht möglich ist, hat die Grundeigentümerin vor, einen privaten Gestaltungsplan festsetzen zu lassen. Der Entwurf des Gestaltungsplans lag vom 14. Dezember 2018 bis 15. Februar 2019 öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist war jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern. Der Stadtrat hat in Aussicht gestellt, dass er seine Stellungnahme nach Ablauf der öffentlichen Auflage abgeben wird.

Insgesamt sind neun schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen, wovon vier Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung Winterthur und Umgebung (RWU) sich ebenfalls haben vernehmen lassen. Der Stadtrat erachtet den Entwurf des privaten Gestaltungsplanes als gelungen und hat nur wenige Einwendungen vorzubringen. Ihm ist es insbesondere wichtig, dass das übergeordnete Freiraumkonzept umgesetzt sowie ein Energiekonzept eingereicht wird.

Die Einwendungen sowie die stadträtliche Stellungnahme werden der Grundeigentümerin zur Weiterbearbeitung übergeben. Die Kompetenz zur Festsetzung des privaten Gestaltungsplanes liegt beim Grossen Gemeinderat.

Medienmitteilung des Stadtrates vom 9. April 2019


NUTZUNGSPLANUNG / SONDERNUTZUNGSPLANUNG

ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG

Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 6. Dezember 2018 beschlossen:

Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans Rosenhof, Effretikon, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Der Gestaltungsplanperimeter umfasst das Grundstück Kat.-Nr. IE3485, welches zwischen den Bahngeleisen und der Florastrasse sowie der Brandrietstrasse und dem Rosenweg liegt. Über dieses Grundstück hat die Eigentümerin OMGprojekt AG, Winterthur, den Privaten Gestaltungsplanentwurf Rosenhof erarbeitet. Die Auflagefrist von mindestens 60 Tagen beginnt am 14. Dezember 2018 und endet am 15. Februar 2019. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf www.ilef.ch/rosenhof eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.

Einwendungen sind bis spätestens 15. Februar 2019 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.

13. Dezember 2018
Stadtrat Illnau-Effretikon

Stadtratsbeschluss vom 6. Dezember 2018
Bestimmungen
Situationsplan 1:500
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV und § 7 PBG

Integrierende Bestandteile des Gestaltungsplanes sind:
Richtprojekt
Empfehlungen für die Bereinigung des Richtprojekts
Baumassenberechnung Richtprojekt
Berechnung Abstellplätze für Motorfahrzeuge
Lärmgutachten Schallschutz gegen Aussen

Privater Gestaltungsplan Rosenhof - Umgebungsgestaltung

 

Zugehörige Objekte