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Planung

WIE SIEHT DAS ILLNAU-EFFRETIKON VON MORGEN AUS?

Wer eine Stadt weiter entwickeln will, ohne deren Geschichte und Identität zu kennen, dem ist eines gewiss: Er plant falsch.

Wo finden wir die Geschichte? Wer sagt uns, welche Identität die Stadt hat? Sind es Bücher oder Expertinnen und Experten? Auch, aber nicht nur.
Die Stadtplanung ist letztlich ein politischer Prozess - sie betrifft uns alle.

 

DAS IST STADTPLANUNG

Stadtplanung ...

  • ... ist vorausschauende Raumplanung, die von Architektur und Städtebau geprägt ist.
     
  • ... beginnt immer und zuerst bei den Menschen, die in der Stadt wohnen, arbeiten und leben. ... beeinflusst das Leben der Menschen ganz direkt. Raumplanerische Entscheide und städtebauliche Konzepte haben nur dann Relevanz, wenn sie sich an den Menschen von heute und morgen orientieren.
     
  • ... entwickelt Bewährtes weiter, schafft aber in den Stadtteilen mit grossen Veränderungen wie im Zentrum von Effretikon neue Identitäten.

Die Stadtplanung ist für eine hochwertige Innenentwicklung zuständig. Sie sichert die städtebaulichen Qualitäten und fördert eine nachhaltige, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft abgestimmte Stadtentwicklung. Ebenfalls setzt sich die Stadtplanung für eine Siedlungsentwicklung auf hohem städtebaulichen Niveau ein und plant gemeinsam mit den Abteilung Hoch- und Tiefbau öffentliche Plätze und Parkanlagen. Sie koordiniert Planungsprozesse und führt Wettbewerbe, Studienaufträge und Testplanungen durch. Dabei stellt die Zentrumsentwicklung ein thematischer Schwerpunkt dar.

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND PLANUNGSINSTRUMENTE

Die Stadtplanung koordiniert zudem die Prozesse zur Richt- und Nutzungsplanung sowie zur Quartierplanung. Sie betreut die Gestaltungspläne und ist für die Baulinien zuständig.


Das kantonale Planungs- und Baugesetz konkretisiert im Kanton Zürich, was übergeordnet zur Raumplanung auf Bundesstufe, im eidgenössischen Raumplanungsgesetz und der Raumplanungsverordnung, in den Grundzügen geregelt ist.

Es befasst sich mit den Voraussetzungen des Bauens, der Einordnung und der Gestaltung der Bauten und den Anforderungen an Konstruktion, Betrieb und Unterhalt bis hin zur Baubewilligung. Es regelt ebenso Verfahrensvorschriften.

 

Die kommunale Bau- und Zonenordnung setzt sich auf der untersten Staatsebene im Einklang mit allen übergeordneten Vorschriften mit dem Planen und Bauen auseinander.

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Bau- und Zonenordnung zu erlassen. Sie sind dabei an die kantonalen Vorgaben des Planungs- und Baugesetzes und der dazugehörigen Verordnungen gebunden. Diese regeln vor allem die Überbaubarkeit und die Nutzweise der Grundstücke. Die räumliche Darstellung der Festlegungen erfolgt im Zonenplan, die sachliche Regelung in der Bauordnung. Die in einem langen Prozess komplett überarbeitete Bau- und Zonenordnung der Stadt Illnau-Effretikon ist am 14. November 2024 in Kraft getreten.

Was bei der Realisierung von privaten Bauvorhaben zu beachten ist, was bewilligungspflichtig ist und wie Sie zu einer Baubewilligung gelangen, erfahren Sie hier.

 

Der Masterplan entwickelt stadtplanerische Strategien und zeigt Handlungsvorschläge auf, in welche Richtung sich ein Stadtteil entwickeln soll bzw. kann. Er legt dabei die Grundzüge zur Anordnung von Freiflächen, Baukuben und deren Volumina fest, ist jedoch rechtlich nicht bindend - er findet sich daher auch nicht in der Baugesetzgebung. Ein Masterplan ist fortschreibungsfähig. Aus ihm können für untergeordnete Gebiete die einzelnen Gestaltungspläne abgeleitet bzw. entwickelt werden.

Mit den Masterplänen Arealentwicklung Bahnhof Ost von 2015 und Zentrumsentwicklung Bahnhof West von 2018 hat der Stadtrat die Rahmenbedingungen gesetzt, damit die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer private Gestaltungspläne erarbeiten können.

 

Mit dem Gestaltungsplan wird für ein bestimmtes Gebiet eine Spezialbauordnung aufgestellt, die von der Bau- und Zonenordnung abweicht.

Mit dem Gestaltungsplan werden sowohl die Zahl, die Lage und die äusseren Abmessungen sowie die Zweckbestimmung und Nutzungsweise der Bauten verbindlich festgelegt.

Die Festlegungen sind für die Grundeigentümer im betroffenen Gebiet bindend.
Für den Erlass eines Gestaltungsplanes ist die Zustimmung des Stadtparlamentes erforderlich. Mehr zum Ablauf des Gestaltungsplanverfahrens erfahren Sie hier.

 


Mit dem Quartierplan werden in einem bestimmten Gebiet Massnahmen getroffen, damit die Grundstücke Baureife erlangen. Baureif ist ein Grundstück unter anderem dann, wenn es durch die Frischwasser- und Kanalisationsleitungen erschlossen ist. 

Das Instrument des Quartierplanes ermöglicht eine der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechende Nutzung. Die zweckmässige Formung von Grundstücken sowie die Planung der Feinerschliessung (Quartierstrassen, Kanäle und Leitungen) bilden die Hauptziele und -bestandteile des Quartierplanverfahrens.

Die Stadtplanung ist zudem Ansprechpartnerin für Bauherren und Planer bei Areal- und Gebietsentwicklungen.

 

AKTUELLE PLANUNGEN

Nebst den Masterplänen finden Sie untenstehend die privaten Gestaltungspläne, die aktuell den politischen Prozess durchlaufen.