Baurechtliche Bewilligung
Bauen ist eine komplexe Angelegenheit und rechtlich umfassend reglementiert.
Grundlagen bilden unter anderem das kantonale Planungs- und Baugesetz PBG, die Bauverfahrensverordnung BVV und die kommunale Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Illnau-Effretikon.
Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung eines Bauvorhabens auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der massgeblichen Rechtsordnungen.
Die nachstehend aufgeführten Aufzählungen, Bedingungen und Erläuterungen sind Zusammenfassungen und nicht abschliessend.
DAFÜR BENÖTIGEN SIE EINE BAURECHTLICHE BEWILLIGUNG
Grundlage für diese Informationen bildet § 309 PBG:
- Erstellung, Ersatz oder Veränderung von Bauten, Bauteilen, Anlagen und Ausrüstungen
- wesentliche Geländeänderungen
- Mauern und Einfriedungen ab 80 cm Höhe
- Fahrzeugabstell-, Werk- und Lagerplätze
- Unterteilung von Grundstücken
- Nutzungsänderungen
- Reklameanlagen
- In Kernzone zusätzlich: Abbruch von Gebäuden, Aussenrenovationen und Gebäude kleiner einer Höhe von 2.50 m und/oder Grundfläche von 6.00 m²
- In der Landwirtschaftszone zusätzlich: Zäune
Als bewilligungspflichtig gelten Bauten und Anlagen ab einer Höhe von 2.50 m und/oder Grundfläche von 6.00 m².
In der Landwirtschaftszone ist jede bauliche Veränderung bewilligungspflichtig (Zäune etc.).
VORENTSCHEIDE
Für Fragen, die für die Bewilligungsfähigkeit eines Vorhabens entscheidend sind, kann ein Vorentscheid eingeholt werden.
Ein Vorentscheid ist gegenüber Dritten verbindlich, wenn er publiziert wird.
Für Vorentscheide müssen Sie präzise Fragen formulieren. Eine grundsätzliche Gesamtbeurteilung des Bauvorhabens kann in diesem Verfahren nicht vorgenommen werden.
VORANFRAGE AN DIE BAUBEHÖRDE
Voranfragen stellen eine form- und kostenlose Möglichkeit dar, Informationen einzuholen.
Sie müssen dazu präzise Fragen formulieren. Damit die Baubehörde die Voranfrage beurteilen kann, müssen Sie dazu sämtliche notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie befinden sich im Menü Bauen. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Baurechtliche Bewilligung, Baurechtliche Verfahren, Das Baugesuch, Bauen an inventarisierten Objekten, Hilfestellungen, Adressen
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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400.01.01 | Bau- und Zonenordnung BZO | 14. November 2024 |
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