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Todesfall und Bestattung

Todesfälle müssen dem Bestattungsamt des Wohnsitzortes innert 2 Tagen gemeldet werden. In Illnau-Effretikon wenden Sie sich dazu bitte an das Stadtbüro.

Todesfälle in den Gemeinden Lindau (Tel. 058 206 44 00) und Weisslingen (Tel. 052 384 11 13) melden Sie bitte direkt den Bestattungsämtern dieser Gemeinden.

EINTRITT DES TODES ZU HAUSE:
Informieren Sie Ihren Arzt. Dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Stadtbüros aus.

EINTRITT DES TODES IM SPITAL ODER IM HEIM:
Die ärztliche Todesbescheinigung wird direkt dem Stadtbüro zugestellt.

In beiden Fällen müssen sich die Hinterbliebenen mit dem Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person in Verbindung setzen.

Bringen Sie nach Möglichkeit folgende Dokumente mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung, sofern der Tod zu Hause eingetreten ist
  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich: Ausländerausweis und Pass

Informationsbroschüre «Im Todesfall»


TODESFALL AN WOCHENENDEN UND ALLGEMEINEN FEIERTAGEN

Mit dem Gang zum Stadtbüro kann bis zum nächsten Arbeitstag gewartet werden. Unter Tel. 052 354 24 24 erfahren Sie dessen Öffnungszeiten. Ein Pikettdienst für Todesfälle wird dann organisiert, wenn die Stadtverwaltung über Feiertage mehr als drei Tage geschlossen bleibt. Sie finden die Pikettdienste auf der Startseite.

Der Leichenwagen kann über Telefon 052 355 00 11, Firma Gerber in Lindau, angefordert werden.
 

Bestattung

Das Bestattungsamt bespricht mit den Hinterbliebenen die Art der Bestattung. Es ist dabei wertvoll, wenn Sie bereits wissen, wie sich die/der Verstorbene Bestattung und Abdankung gewünscht hat.

Das Bestattungsamt setzt den Beisetzungs- und Abdankungstermin fest. Die Angehörigen nehmen, wenn gewünscht, mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Für die Abdankung stehen in Illnau die Evangelisch-reformierte Kirche, in Effretikon die Römisch-katholische und die Evangelisch-reformierte Kirche und zudem die Kapelle Rikon zur Verfügung.

Das «Merkblatt Übernahme Bestattungskosten bei Einwohner/innen» gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Kosten von der Stadt übernommen werden.

 

Sie befinden sich im Menü Ehe, Geburt, Tod. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Eheschliessung, Eintragung einer Partnerschaft, Namenserklärung, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerung, Familienforschung, Vorsorgeauftrag, Sterben und Abschied, Friedhöfe

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