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Todesfall und Bestattung

Der Tod eines Menschen kann Angehörige und Hinterbliebene vor einige Herausforderungen stellen. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die ersten organisatorischen Schritte an die Hand zu nehmen.

Diese Broschüre gibt Ihnen eine Hilfestellung für weitere Schritte:
Informationsbroschüre «Im Todesfall»

 

EINTRITT DES TODES ZU HAUSE

Bitte verständigen Sie Ihren Arzt oder den ärztlichen Notfalldienst. Dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese Bescheinigung benötigen Sie für die Meldung beim Stadtbüro.

Das Bestattungsunternehmen Gerber Lindau besorgt die notwendigen Transporte. Sie erreichen das Unternehmen unter 052 355 00 11.

 

EINTRITT DES TODES IM SPITAL ODER IM HEIM

Die ärztliche Todesbescheinigung wird direkt dem Stadtbüro zugestellt.

 

MELDUNG DES TODESFALLES

Bitte teilen Sie Todesfälle dem Bestattungsamt des Wohnsitzortes innert zwei Tagen mit. In Illnau-Effretikon wenden Sie sich dazu bitte an das Stadtbüro.

Bringen Sie nach Möglichkeit folgende Dokumente mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung, sofern der Tod zu Hause eingetreten ist
  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich: Ausländerausweis und Pass

Todesfälle, die in den Gemeinden Lindau (Tel. 058 206 44 00) und Weisslingen (Tel. 052 384 11 13) eintreten, melden Sie bitte direkt den Bestattungsämtern dieser Gemeinden.


TODESFALL AN WOCHENENDEN UND ALLGEMEINEN FEIERTAGEN

Sie können mit dem Gang zum Stadtbüro bis zum nächsten Arbeitstag warten. Unter Tel. 052 354 24 24 erfahren Sie die Öffnungszeiten. Ein Pikettdienst zur Meldung von Todesfälle steht zur Verfügung, wenn die Stadtverwaltung während Feiertagen mehr als drei Tage geschlossen bleibt. Sie finden die Angaben zu den Pikettdiensten auf der Startseite.
 

Bestattung

Das Bestattungsamt bespricht mit den Hinterbliebenen die Art der Bestattung. Es ist dabei wertvoll, wenn Sie bereits wissen, wie sich die/der Verstorbene die Bestattung/Abdankung gewünscht hat.

Das Bestattungsamt setzt gemeinsam mit Ihnen den Beisetzungs- und Abdankungstermin fest. Die Angehörigen nehmen, wenn gewünscht, mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Für die Abdankung stehen in Illnau die Evangelisch-reformierte Kirche, in Effretikon die Römisch-katholische und die Evangelisch-reformierte Kirche und zudem die Kapelle Rikon zur Verfügung.

Das «Merkblatt Übernahme Bestattungskosten bei Einwohner/innen» gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Kosten von der Stadt übernommen werden.

 

BESTATTUNGSWEGWEISER (im Aufbau)

Der Bestattungswegweiser unterstützt Sie bei der Meldung eines Todesfalls sowie bei den Vorbereitungen für die Bestattung. Für die administrative Bearbeitung durch die Stadt benötigen wir die mit * gekennzeichneten Angaben. Diese können Sie uns via Bestattungswegweiser zur weiteren Bearbeitung übermitteln.

Die weiteren Informationen dienen Ihnen als Orientierung und Hilfestellung für die privaten Bestattungsvorbereitungen. Bitte beachten Sie, dass dieser Bestattungswegweiser das persönliche Bestattungsgespräch mit dem Stadtbüro nicht ersetzt, sondern als unterstützende Vorbereitung dient. Bitte melden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins beim Stadtbüro per E-Mail stadtbuero@ilef.ch oder während der Öffnungszeiten unter Tel. 052 354 24 24.

 

zum Bestattungswegweiser

 

Sie befinden sich im Menü Ehe, Geburt, Tod. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Zu den Inhalten Eheschliessung, Eintragung einer Partnerschaft, Namenserklärung, Geburt, Kindsanerkennung, Einbürgerung, Familienforschung, Vorsorgeauftrag, Sterben und Abschied, Friedhöfe

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