Privater Gestaltungsplan Bahnhof West - Baufeld C
PRIVATER GESTALTUNGSPLAN «BAHNHOF WEST - BAUFELD C», GENEHMIGUNG
Das Stadtparlament hat dem privaten Gestaltungsplan «Bahnhof West – Baufeld C» in Effretikon mit Beschluss vom 1. Februar 2024 zugestimmt. Da das Genehmigungsverfahren beim Kanton zwingend notwendige Änderungen erforderlich machte, hat der Stadtrat diesen am 20. Februar 2025 zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0108/25 vom 12. Juni 2025 den privaten Gestaltungsplan «Bahnhof West – Baufeld C» genehmigt.
Der Genehmigungsentscheid wird hiermit zusammen mit dem geprüften Akt im Sinne von § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Der genannte Entscheid und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 19. Juni bis 19. Juli 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Effretikon, Abteilung Hochbau (3. OG), Märtplatz 29, 8307 Effretikon, sowie hier zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
17. Juni 2025
Abteilung Hochbau
ÖFFENTLICHE AUFLAGE GEMÄSS § 7 PBG
Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat am 22. Dezember 2022 beschlossen:
Der Entwurf des Privaten Gestaltungsplans «Bahnhof West – Baufeld C», Effretikon, wird im Sinne von § 7 PBG zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.
Das Planungsgebiet ist im Besitz der «1291 Die Schweizer Anlagestiftung» sowie den SBB und liegt zwischen der Bahnhofstrasse und den Bahngleisen sowie zwischen dem Rosenweg und dem Bahnhofsgebäude. Mit dem Privaten Gestaltungsplan «Bahnhof West – Baufeld C» soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Hochhauses und eines Bushofes geschaffen werden.
Die Auflagefrist von 60 Tagen beginnt am 5. Januar 2023 und endet am 6. März 2023. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Stadthaus, 3. Stock, Abteilung Hochbau, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder an dieser Stelle eingesehen werden. Innert dieser Auflagefrist sind alle berechtigt, sich zum Planinhalt zu äussern.
Einwendungen sind bis 6. März 2023 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplanes entschieden.
5. Januar 2023
Stadtrat Illnau-Effretikon
Beschluss des Stadtrates vom 22. Dezember 2022
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV und § 7 PBG
Bestimmungen
Richtprojekt Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg
Richtprojekt Bushof
Situationsplan 1:500
Mobilitätskonzept
Städtebaulicher Vertrag
Lärmgutachten
Geologisch-geotechnischer Bericht
Störfallvorsorge
STUDIENAUFTRAG
Effretikon soll ein attraktives und lebenswertes Zentrum erhalten. Wichtige Bestandteile sind direkt beim Bahnhof der geplante neue Bushof und das Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg.
Für die beiden Vorhaben haben die Stadt Illnau-Effretikon und Mettler2Invest AG einen gemeinsamen Studienauftrag durchgeführt. Die Siegerprojekte stehen jetzt fest: Beim Bushof sind es huggenbergerfries Architekten, beim Geschäfts- und Wohnhaus pool Architekten. Die beiden Projekte bilden ein aufeinander abgestimmtes Ensemble und bringen für die Bevölkerung viele Pluspunkte mit sich – darunter eine attraktive öV-Drehscheibe.
Die gemeinsame Medieninformation der Stadt Illnau-Effretikon und mettler2invest finden Sie hier.
Weitere Unterlagen zum Projekt:
Schlussbericht Studienauftrag Teil 1 (33 MB)
Schlussbericht Studienauftrag Teil 2 (34 MB)
Schlussbericht Studienauftrag Teil 3 (31 MB)
Flyer Bushof und Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg
Collage Café / Bushof / Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg (11 MB)
Collage Bushof / Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg (38 MB)
Plan Bushof / Geschäfts- und Wohnhaus Rosenweg
PROJEKTAUSSTELLUNG
31. JANUAR BIS 4. FEBRUAR 2022
Sie können die eingereichten Projekte vom 31. Januar bis 4. Februar 2022 im Stadthaus Effretikon zu den üblichen Öffnungszeiten besichtigen.
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